Sind Sie werteR LeserIn auch schon über das Kleingedruckte gestolpert?
Manchmal ist es gar nicht so einfach das Kleingedruckte auch tatsächlich zu lesen oder gar zu erkennen. Verträge können ganz schön unlesbar sein, und oftmals ist die Sprache zu unverständlich, dass man nach kürzester Zeit aussteigt und einfach unterschreibt. Dies manchmal mit ganz blöden Folgen, weil man eben besagtes Kleingedrucktes nicht gelesen hat. Aber keine Angst, ich will Ihnen hier nicht einen Erfahrungsbericht mit Kleingedrucktem liefern oder Sie gar damit langweilen. Denn hier steht nichts in kleiner Schrift, das man geflissentlich überlesen sollte. Nein vielmehr wollte ich von Kleingedrucktem schreiben, das in Tat und Wahrheit gar nicht dasteht. Das gibt es nicht, werden Sie jetzt berechtigterweise anmerken und auf eine gewisse Art muss ich Ihnen allen diesbezüglich auch Recht geben.
Rein juristisch ist das Kleingedruckte irgendwo immer niedergeschrieben, man muss es nur entdecken und mit viel Leidenschaft zu seinen eigenen Gunsten auslegen. Mit der Schrift ist das manchmal so eine Sache, obwohl Worte dastehen, können sie doch unterschiedlich verstanden werden. Da kommt dann eben das Kleingedruckte ins Spiel. Es versucht das zu erklären, was offensichtlich und in Fettschrift klar und deutlich dasteht, besser zu erklären respektive in allen Einzelheiten und Eventualitäten klar darzulegen. Eine hohe Kunst, die es da zu beherrschen gilt. Und dann komme ich und behaupte, dass es Kleingedrucktes gibt, das gar nirgends steht. Ja, werteR LeserIn, es sind die ungeschriebenen Gesetze, die Konventionen, von denen man ausgeht, dass jedeFrau und jederMann darüber Bescheid und diese zu interpretieren weiss. Manchmal sind es gerade diese Dinge, die einem zu Fall bringen, weil man mit seinem Vertragspartner nicht auf derselben Ebene kommuniziert, nicht alle über diese Konventionen Bescheid wissen oder versuchen sie zu ihren Gunsten zurecht zu biegen. Da steht beispielsweise im Kleingedruckten, dass ich bei Nichtgefallen die Ware zurückgeben darf. Damit ist gemeint, dass man die Ware natürlich ungenutzt wieder zurückschickt. Allerdings haben es inzwischen viele Menschen damit längst nicht mehr allzu genau genommen. Teure Klamotten wurden bestellt, einmal im Ausgang getragen und dann wieder an das Versandhaus zurückgeschickt mit dem einfachen Vermerk, dass man bei der Anprobe bemerkt hat, dass das Kleidungsstück nicht optimal passen würde. Seien wir ehrlich, das ist nicht wirklich ehrlich.
Doch noch schlimmer wird es, wenn Menschen zwischenmenschlich so miteinander umgehen. Da werden beispielsweise mündliche Abmachungen getroffen, das eine oder andere sogar schriftlich festgehalten, aber schliesslich wird die Abmachung von einer Seite doch nicht eingehalten. In Ermangelung des Kleingedruckten, das festhält, dass die Abmachung eingehalten werden muss, hat der eine Vertragspartner das Einsehen. Er hat sich auf das Wort und die Bedeutung der Worte verlassen, aber auf das Kleingedruckte verzichtet. Ein Fehler, der sich immer zu seinen Ungunsten auswirken wird. Darum verzichten Sie nie auf das Kleingedruckte sei es auf die eine oder andere Weise.
Bettina Leemann
26. November 2017
Bild: zVg