Die Jury der institutionell unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion «Unwort des Jahres» besteht aus vier Sprachwissenschaftler:innen, einer Journalistin und jährlich wechselnden Mitgliedern. Die ehrenamtlichen Jurymitgliedern verstehen sich als Vermittler:innen öffentlichen Unbehagens an bestimmten Sprachgebrauchsweisen und nicht als «Sprachschützer:innen». Die 2631 Einsendungen enthielten 533 verschiedene Ausdrücke, von denen rund 70 den Kriterien der Jury entsprachen. Letztlich wählten sie den Begriff «Sondervermögen» zum Unwort des Jahres 2025. Der Begriff
In ihrer Begründung halten sie unter anderem fest, dass dieser Begriff eine irreführende Bedeutung hat. Unter «Sondervermögen» werde im Alltagssprachgebrauch eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt sei. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt jedoch meine «Sondervermögen» einen Nebenhaushalt, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet werde und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden sei. Der Ausdruck habe sich im öffentlichen Diskurs verselbstständigt, befand die Jury. Viele Menschen seien nicht mit der Spezialbedeutung vertraut und würden sich so an der Alltagsbedeutung orientieren.
Redaktion
14. Januar 2025
Bild: zVg